Klassische Hebammenarbeit

Laut Hebammengesetz gehört zum Aufgabenbereich der Hebamme die Betreuung

  • der regelrechten Schwangerschaft
  • der Geburt
  • des Wochenbettes

Bei Abweichungen werden der Frauen- oder Kinderarzt hinzugezogen.

Hebammenhilfe kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden.

Hebammenhilfe wird komplett von den Krankenkassen bezahlt. Spezielle Angebote, z.B. die Spirituelle Begleitung oder Seminare werden privat in Rechnung gestellt.